Liebe Eltern,
mit der heute eingetroffenen Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein- Westfalens ändern sich die Vorschriften für das Tragen von Masken im Unterricht.
Im Folgenden habe ich die Änderungen für Sie zusammengefasst:
- Ab dem 02.11.2021 ist das Tragen einer Maske für die Kinder am festen zugewiesenen Sitzplatz im Klassenraum beim Unterricht und in der Lernzeit in der OGS nicht mehr verpflichtend.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- In allen anderen Bereichen des Schulgebäudes, beim Aufsuchen oder Verlassen des Sitzplatzes, auf den Fluren, in den Toiletten etc. besteht weiterhin Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
- Auf dem Außengelände besteht für die Kinder weiterhin keine Maskenpflicht.
- Im Falle einer Corona-Infektion wird für das infizierte Kind und die direkten Sitznachbarn vom Gesundheitsamt eine Quarantäne ausgesprochen.
Bleiben Sie gesund!
Liebe Grüße
Lutz Hassel, Schulleiter